• Einführung der Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2027

    Zum 1. Januar 2027 erhebt die Stadt Bielefeld erstmals eine Beherbergungssteuer für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Für die Betreiberinnen und Betreiber dieser Betriebe ist als erster Schritt ist eine Registrierung im Serviceportal erforderlich.

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