• Besonderer Schutz der stillen Feiertage

    Das Ordnungsamt weist auf den besonderen gesetzlichen Schutz der drei stillen Feiertage im November hin. Nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage sind dann in NRW an Allerheiligen, am Volkstrauertag und am Totensonntag bestimmte Veranstaltungen verboten.

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