• Übergangene Erben: Rechtzeitig an die Verjährung denken

    Übergangene Erben: Rechtzeitig an die Verjährung denken
    Übergangene Erben, die einen Pflichtteilsanspruch haben, sollten ausreichend zeitlichen Puffer für die Durchsetzung einplanen. Der Grund: Machen sie den Anspruch zu spät gegenüber den Erben geltend, droht ihnen eine Kostenfalle. Dann heißt es: Wie gewonnen, so zerronnen.
    Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren. Die Verjährung beginnt in der Regel mit Ablauf des Jahres, in dem der jeweilige übergangene Erbe vom Tod des Vererbenden und von der eige

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